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Häufige Fragen zu Permanentmonitoring und Dauerbeköderung
Ist Rattengift jetzt verboten?
Rattengift ist nicht verboten. Aber ohne festgestellten Befall darf es nicht mehr ausgelegt werden. Dafür braucht es Belege: Wann, wo, welche Falle.
Ab wann gilt das wirklich?
Seit dem 1. Juli 2026 sind Rodentizide mit Antikoagulanzien in Deutschland nicht mehr für die befallsunabhängige Dauerbeköderung zugelassen. Übergangsfristen enden in der Regel am 26. Juni 2027. Danach gibt es keine Dauerbeköderung mehr, auch nicht mit Altbeständen.
Was ist Permanentmonitoring?
Giftfreie Überwachung rund um die Uhr, Giftköder erst bei Befall – so wie es die neuen Zulassungen vorsehen. Mit traptice® überwachen Sensoren an Schlagfallen dauerhaft und melden jede Auslösung an die WAINS Cloud. Die PIR-Varianten melden zusätzlich Bewegung am Gerät.
Funktioniert Permanentmonitoring auch ohne Schlagfalle?
Ja. traptice® rodent + PIR lässt sich als reiner PIR-Sensor an der Wand montieren. traptice® rodent LTE + PIR hat dafür einen eigenen Modus „nur PIR-Sensor“. Bewegungen werden stündlich gebündelt gemeldet.
Brauche ich ein Gateway?
traptice® rodent und rodent + PIR funken per LoRaWAN® und brauchen ein LoRaWAN-Gateway. traptice® rodent LTE + PIR hat eine SIM integriert und kommt ohne Gateway aus. Wir beraten Sie, welche Variante zu Ihrem Objekt passt.
Welche Rolle spielt Fernüberwachung bei der Befallsermittlung?
Für die Befallsermittlung nennt die BAuA unter anderem fernüberwachte Monitoringsysteme mit Sensoren und Funktechnik. traptice® ist ein solches System.