// FAQ
Häufige Fragen zu HACCP, IFS und DIN 10523
Was fordert IFS Food 8 zur Schädlingsbekämpfung?
Kapitel 4.13 verlangt risikobasierte, dokumentierte Maßnahmen, unter anderem mit Lageplan und Köderplan, Zuständigkeiten und Inspektionsintervallen, die der Betrieb selbst festlegt. Jeder Befall wird dokumentiert. Die Wirksamkeit wird überwacht, und der Standard fordert dafür eine Trendanalyse (4.13.7). Ein festes Intervall oder digitales Monitoring schreibt IFS Food nicht vor.
Was regelt DIN 10523?
DIN 10523 (Ausgabe 2016-09) ist die deutsche Norm „Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich“. Sie gibt eine Anleitung für die Prophylaxe, für geeignete Kontrollsysteme und für die Durchführung der Schädlingsbekämpfung und dient Lebensmittelunternehmen zur Orientierung. Welche Anforderungen sie im Einzelnen stellt, steht im Normtext. Ihr Schädlingsbekämpfer kann sie für Ihren Betrieb einordnen.
Sind digitale Aufzeichnungen nach IFS zulässig?
Ja. IFS Food erlaubt ein physisch und/oder digital geführtes Managementsystem (2.1.1.2) und elektronische Aufzeichnungen, wenn nur berechtigte Personen sie anlegen oder ändern können (2.1.2.1). Digitales Monitoring erleichtert die Aufzeichnungen. Wie die Nachweise bewertet werden, entscheidet der Auditor.
Ersetzt digitales Monitoring den Schädlingsbekämpfer?
Nein. Digitale Fallen sind eine sinnvolle Ergänzung, sie können aber nicht alleine verwendet werden, um Schädlinge erfolgreich zu bekämpfen. WAINS liefert die Technik, Ihr Schädlingsbekämpfer bleibt Ihr Partner.
Wie sicher sind die Daten?
Die WAINS Cloud basiert auf Cumulocity IoT, Bilder liegen in Frankfurt (Amazon S3, eu-central-1). Andere Kunden sehen Ihre Geräte und Daten nicht. Über Rollen und Rechte wird festgelegt, wer auf welche Geräte und Daten zugreift.